Vor jedem Therapie-, bzw. Beratungsbeginn wird nach einem ersten persönlichen Gespräch ein Behandlungsvertrag schriftlich vereinbart.
Darin sind die voraussichtliche Dauer und die Kosten pro Stunde festgelegt.
Die Bezahlung erfolgt privat.
Bei der Inanspruchnahme von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen stelle ich gerne die
notwendigen Vorabinformationen zur Überprüfung der Kostenübernahme zur Verfügung.
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Zuständige Aufsichtsbehörden, in diesem Fall die Gesundheitsämter, erteilen die „Beschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde,
auf dem Gebiet der Psychotherapie, nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)“.
Hierzu findet eine Prüfung bzw. Überprüfung in schriftlicher und mündlicher Form statt.
Die Ausrichtung der Ausübung des Berufs in einer Praxis hängt dann von zusätzlichen praktischen Ausbildungen
des Heilpraktikers für Psychotherapie ab. Im Fokus steht hierbei der ganze Mensch: Körper, Geist und Seele.